Baumschutzgesetz.......
"Wer einen Baum fällt, muss einen pflanzen"
Explizite Baumschutzgesetze gibt es nur in Wien und der Stadt Salzburg. Im restlichen Österreich gilt, dass Bäume oder Baumgruppen von der dass Bäume oder Baumgruppen von der Gemeinde zu Naturdenkmälern oder geschützten Naturgebilden erklärt werden können.....
(KURIER) 08.11.2012 von Ursula Horvarth
Auf meinem Grundstück darf ich meine Kastanie umsägen – könnte man meinen. Doch so einfach ist das nicht. In Wien schützt ein eigenes Gesetz Bäume vor der Säge.
Ruf nach gesetzlichem Baumschutz in Oberösterreich wird lauter Ruf nach gesetzlichem Baumschutz in Oberösterreich wird lauterMarkus Rohrhofer 28. Mai 2014 | Stadt Salzburg - Baumschutz - BaumfällungAnsuchen gemäß § 11 Abs. 4 Salzburger Naturschutzgesetz 1999, iVm § 2 der Salzburger Baumschutzverordnung 1992 zur Fällung von Bäumen einer bestimmten GrößeIm Gebiet der Landeshauptstadt Salzburg sind geschützt:
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Der Baumschutz in WienDas Wiener Baumschutzgesetz vom 7. Mai 1974 zum Schutze des Baumbestandes in Wien betrifft alle Bäume in Wien, auch private. Es gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern gemessen in einem Meter Höhe. Ausnahmen: Obstbäume, Bäume in Kleingärten, Bäume in Forsten L540-000 - Wiener Baumschutzgesetz | Baumentfernung - Antrag WienBäume, deren Stammumfang, gemessen in ein Meter Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung, mindestens 40 Zentimeter beträgt, fallen unter den Schutz des Wiener Baumschutzgesetzes und dürfen nur nach Erteilung einer behördlichen Bewilligung entfernt werden. Obstbäume, Bäume, die in Kleingartenanlagen im Sinn des Wiener Kleingartengesetzes 1996 stocken, sowie Bäume, auf die forstrechtliche Bestimmungen Anwendung finden, sind vom Schutzgebot des Wiener Baumschutzgesetzes ausgenommen. |
Baumschutz in GrazFällung, Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich. Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung sind grundsätzlich alle Bäume mit einem Stammumfang von 50 cm und langsamwüchsige Laubhölzer (z.B. Magnolie) mit einem Stammumfang von 25 cm im Stadtgebiet - innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Das bedeutet, dass Bäume in Graz nicht ohne behördliche Genehmigung gefällt oder gekappt werden dürfen. Auch für Grabungen im Wurzelbereich muss bei der Behörde vorher angesucht werden. Von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind Obstbäume, nicht aber Edelkastanien, Maulbeer- und Nussbäume. | |